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Auszugsweise wurden Informationen  aus dem Vortrag von DIPL.-ING. (FH)JENS VÖLKNER  VERTRIEBSINGENIEUR DEHN + SÖHNE BÜRO DÜNSEN verwendet  https://www.dehn.de/de

Was  ist ein  Fundamenterder nach DIN 18014 ?

Fundamenterder
ist ein leitfähiges Teil, das im Beton eines Gebäudefundamentes, im Allgemeinen als geschlossener Ring, eingebettet ist.

Als Fundamenterder wird in dieser Norm der in das Fundament eingebettete Erder bezeichnet. Liegt der Erder z. B. wegen eines isolierten Fundamentes außerhalb der Fundamente, wird er in dieser Norm als Ringerder bezeichnet

Der Fundamenterder/Ringerder ist als geschlossener Ring auszuführen. Der Fundamenterder ist in den Fundamenten der Außenwände des Gebäudes oder in der Fundamentplatte entsprechend anzuordnen . Der Ringerder ist außerhalb der Fundamente erdfühlig zu installieren. Bei größeren Gebäuden sollte der Fundamenterder / Ringerder durch Querverbindungen aufgeteilt werden. Die Maschen-weitedarf nicht größer als 20 m x 20 m sein  Wird der Fundamenterder / Ringerder gleichzeitig für das Blitzschutzsystemverwendet, sind gegebenenfalls auch geringere Maschenweiten gefordert.
Für Gebäude mit besonderen Anforderungen, z. B. Gebäude mit umfangreichen informationstechnischen Anlagen, sind weitere Maßnahmen, z. B. nach DIN EN 50310 (VDE 0800-2-310) zu berücksichtigen

Bei Bauwerken mit Einzelfundamenten für Bauwerkstützen sind diese Fundamente mit einem Fundamenterder, dessen Länge im Fundament mindestens 2,5 m betragen muss, zu versehen. Die Verbindung der Fundamenterder dieser Einzelfundamente zu einem geschlossenen Ring muss im untersten Geschoss erfolgen.
Bei Fundamentabständen 5,0 m ist jedes Einzelfundament, bei Fundamentabständen < 5,0 m jedes 2. Einzelfundament mit einem Fundamenterder auszurüsten.
Der Fundamenterder ist so anzuordnen, dass er allseitig mit mindestens 5 cm Beton umschlossen ist. Bei Verwendung von Bandstahl, z. B. in Streifenfundamenten, ist dieser vorzugsweise hochkant anzuordnen.

Teile eines Fundamenterders sind durch Schweiß-, Schraub-oder Klemmverbin-dung elektrisch leitend und mechanisch fest zu verbinden. Schweißverbindungen sind nach DIN ISO 857-1 und DIN 1910-11 herzustellen. Schweißverbindungen mit Bewehrungsstäben sind nur mit Zustimmung des Bauingenieurs zulässig. Die Bewehrungsstäbe sollten über eine Länge von mindestens 30 mm zusammengeschweißt werden.
Wird der Fundamenterder als Teil des Blitzschutzsystems verwendet, sind Verbindungsteile nach DIN EN 50164-1 zu verwenden.
Wird der Beton maschinell verdichtet (z. B. mittels Rüttler), dürfen als Klemmverbindung keine Keilverbinder verwendet werden.

Der Fundamenterder ist mit der Bewehrung in Abständen von 2 m dauerhaft elektrisch leitend zu verbinden. Als Verbindungen sind Schweiß-oder Klemmverbindungen anzuwenden. Es ist vorzugsweise hochkant zu montieren. Bei waagerechter Montage ist besonders darauf zu achten, dass er allseits von Beton umschlossen wird.

Der Fundamenterder darf nicht über Bewegungsfugen geführt werden. Bei betonierten Wänden ist er an diesen Stellen durch Anschlussteile in der senkrechten Wand herauszuführen. Sind die Wände gemauert, sind Anschlussfahnen aus der Wand herauszuführen.
Die Anschlussteile sind mit flexiblen Überbrückungsbändern oder Erdungsleitern aus Kupfer oder Aluminium mit einem Querschnitt von mind. 50 mm² zu verbinden. Die Verbindungsstellen müssen jederzeit kontrollierbar sein

Geschlossene Wanne und bei Perimeterdämmung(schwarze, weiße Wanne oder Kombinationsabdichtungen)

Bei Gebäuden mit geschlossenen Wannen ist ein Ringerder außerhalb der Wanne zu montieren

Zur Einhaltung der geforderten Maschenweiten können Verbindungen unterhalb der Wanne notwendig werden. Die Anschlussfahnen sind entweder an der Außenfläche oder innerhalb der Abdichtungsrücklage in Beton eingebettet hochzuführen und oberhalb des höchsten Grundwasserstandes in das Gebäude einzuführen.

Der Ringerder muss die gleiche Maschenweite wie ein Fundamenterder haben. Für den Potentialausgleich bei Blitzschutzanlagen und für EMV-Zwecke ist im Fundament ein Rund-oder Bandstahl zu verlegen, der mit der Bewehrungund der Potentialausgleichs-schiene zu verbindenist. Im Fall eines Blitzeinschlags dürfen keine Überschläge vom Fundament durch die Isolierung zur Erdungsanlage stattfinden. Dies wird nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) durch eine maximale Maschenweite von 10 m x 10 m erreicht.

Es ist sicherzustellen, dass alle Anschlussteile untereinander und an Fundament-oder Ringerder einen niederohmigen Durchgang haben
(Richtwert kleiner 1 Ohm )

Die Errichtung des Fundamenterders darf nur durch eine beim Netzbetreiber eingetragene Elektro-/Blitzschutzfachkraft oder unter deren Aufsicht durchgeführt werden
Der Fundamenterder ist alle 2 m mit der Armierung zu verbinden, durch eine Klemm-oder Schweiß-Verbindung
Anschlussteile dürfen nur mit korrosionsgeschützten Material ausgeführt werden (St/tZn mit PVC-Mantel oder NIRO V4A [1.4571])
Bei Fundamenten aus WU-Beton und bei Perimeterdämmung ist ein Ringerder aus korrosionsgeschützten Material (NIRO V4A [1.4571]) außerhalb des Fundamentes erdfühlig zu verlegen
Es ist eine Dokumentation der Maßnahme zu erstellen!!!!

 

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